Technische Oberleitung
Beratung und Vertretung des Bauherrn in den Belangen der Planung im Zuge der vorherigen Teilleistungen:
- Aufstellung eines Planungszeitplanes und eines Grobzeitplanes der Gesamtabwicklung der Herstellung des Bauwerkes
- Koordination und Integration der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligten (Sonderfachleute)
- Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen der ausführenden Firmen, sowie letzte Klärung von erforderlichen, die Planung ergänzenden konstruktiven Einzelheiten
Geschäftliche Oberleitung
- Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen für alle Leistungsbereiche
- Durchführung der Ausschreibung
- Einholung der Angebote
- Überprüfung und Bewertung der Angebote
- klärende Gespräche mit den Bietern
- Mitwirkung bei der Auftragserteilung
- Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplanes
- Feststellung der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen unter Zugrundelegung der Prüfergebnisse der örtlichen Bauaufsicht
- Kostenfeststellung (z.B. nach ÖNORM B 1801-1)